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Wohnungsbauförderung
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Bei Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen ist es oft mit kleineren Änderungen in der Wohnung nicht getan. Gerade in älteren Häusern haben die Wohnungen oft auch bauliche Mängel. Dann kann es nicht nur notwendig werden, breitere, rollstuhlgerechte Türen oder ein altengerechtes Bad einzubauen, sondern auch eine Zentralheizung oder neue Fenster.

Wenn in solchen Fällen für MieterInnen und EigentümerInnen die Kosten zu hoch sind und andere Kostenträger nicht dafür aufkommen, ist der Kontakt mit den Wohnungsbauförderungsstellen sinnvoll. Auch für den behindertengerechten Umbau und die Modernisierung vorhandener Wohnungen werden vom Staat Gelder zur Verfügung gestellt.

Die beiden folgenden Fördermittel können nur von EigentümerInnen beantragt werden. Sprechen Sie also frühzeitig mit ihnen. Nehmen Sie auch möglichst früh den Kontakt mit den zuständigen Wohnungs- oder Bauverwaltungsämtern in der Stadt oder beim Kreis auf, denn die Mittel werden nach unterschiedlichen Prioritäten vergeben, und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Für einen Förderantrag ist außerdem die Kostenberechnung eines Architekten erforderlich.

1. Darlehen für Schwerbehinderte

Für ältere Menschen mit körperlichen Behinderungen ist vielfach ein aufwändiger Wohnungsumbau nötig. Das Land Nordrhein-Westfalen hat in den Wohnungsbauförderungsrichtlinien NRW Darlehen zur Verfügung gestellt, mit denen nachträglich zusätzliche Maßnahmen bei vorhandenem Wohnraum gefördert werden, wenn der Bewohner oder die Bewohnerin schwerbehindert ist (Grad der Behinderung von wenigstens 80%) und das Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Gefördert werden beispielsweise der Einbau von behindertengerechten Küchen, Bädern und WCs, von Rampen und Hebeanlagen.

Die Höhe der Förderung ist von den durch den Umbau entstehenden Kosten und dem Einkommen der BewohnerInnen abhängig. Sie beträgt je nach Kostenaufwand und Haushaltseinkommen bis zu 15.500 EUR. Die Mindestantragsumme liegt bei 1.500 EUR.

2. Modernisierungsförderung

Der Umbau einer Mietwohnung mit baulichen Mängeln, die nicht mehr heutigen Wohnstandards entspricht, kann unter Umständen auch mit Modernisierungsförderungsmitteln des Landes NRW unterstützt werden. Damit sollen der Gebrauchswert der Wohnung erhöht und ein sozial tragbares Mietniveau gesichert werden.

Rechtliche Grundlagen dafür sind die Modernisierungsförderungsrichtlinien des Landes NRW. Mit diesen Geldern lassen sich Verbesserungen fördern wie der Wohnungszuschnitt, die Bewegungsfreiheit, sanitäre Einrichtungen, die Heizung sowie Energie- und Wasserversorgung.

Voraussetzung für die Förderung ist allerdings, dass das Einkommen der BewohnerInnen die für den Wohnberechtigungsschein maßgeblichen Grenzen nicht überschreitet.

Gefördert werden die Kosten der Modernisierung, wenn sie zwischen 150 und 920 EUR je Quadratmeter Wohnfläche liegen, mit einem zinsgünstigen Darlehen in Höhe von 50% der anerkannten Kosten. Die Mieten dürfen für den Zeitraum von 10 Jahren nach Fertigstellung der Modernisierung nur innerhalb bestimmter festgelegter Grenzen liegen.