Bei Behinderungen
und Mobilitätseinschränkungen ist es oft
mit kleineren Änderungen in der Wohnung nicht getan. Gerade in
älteren Häusern haben die Wohnungen oft auch bauliche
Mängel. Dann kann es nicht nur notwendig werden, breitere,
rollstuhlgerechte Türen oder ein altengerechtes Bad einzubauen,
sondern auch eine Zentralheizung oder neue Fenster.
Wenn in solchen
Fällen für MieterInnen und
EigentümerInnen die Kosten zu hoch sind und andere
Kostenträger nicht dafür aufkommen, ist der Kontakt mit den
Wohnungsbauförderungsstellen sinnvoll. Auch für den
behindertengerechten Umbau und die Modernisierung vorhandener Wohnungen
werden vom Staat Gelder zur Verfügung gestellt.
Die beiden folgenden Fördermittel können nur von
EigentümerInnen beantragt werden. Sprechen Sie also
frühzeitig mit ihnen. Nehmen Sie auch möglichst früh den
Kontakt mit den zuständigen Wohnungs- oder
Bauverwaltungsämtern in der Stadt oder beim Kreis auf, denn die
Mittel werden nach unterschiedlichen Prioritäten vergeben, und es
besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Für einen
Förderantrag ist außerdem die Kostenberechnung eines
Architekten erforderlich.
1. Darlehen für Schwerbehinderte
Für ältere Menschen mit körperlichen Behinderungen ist
vielfach ein aufwändiger Wohnungsumbau nötig. Das Land
Nordrhein-Westfalen hat in den Wohnungsbauförderungsrichtlinien
NRW Darlehen zur Verfügung gestellt, mit denen nachträglich
zusätzliche Maßnahmen bei vorhandenem Wohnraum
gefördert werden, wenn der Bewohner oder die Bewohnerin
schwerbehindert ist (Grad der Behinderung von wenigstens 80%) und das
Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Gefördert werden beispielsweise der Einbau von
behindertengerechten Küchen, Bädern und WCs, von Rampen und
Hebeanlagen.
Die Höhe der Förderung ist von den durch den Umbau
entstehenden Kosten und dem Einkommen der BewohnerInnen abhängig.
Sie beträgt je nach Kostenaufwand und Haushaltseinkommen bis zu
15.500 EUR. Die Mindestantragsumme liegt bei 1.500 EUR.
2. Modernisierungsförderung
Der Umbau einer Mietwohnung mit baulichen Mängeln, die nicht mehr
heutigen Wohnstandards entspricht, kann unter Umständen auch mit
Modernisierungsförderungsmitteln des Landes NRW unterstützt
werden. Damit sollen der Gebrauchswert der Wohnung erhöht und ein
sozial tragbares Mietniveau gesichert werden.
Rechtliche Grundlagen dafür sind die
Modernisierungsförderungsrichtlinien des Landes NRW. Mit diesen
Geldern lassen sich Verbesserungen fördern wie der
Wohnungszuschnitt, die Bewegungsfreiheit, sanitäre Einrichtungen,
die Heizung sowie Energie- und Wasserversorgung.
Voraussetzung für die Förderung ist allerdings, dass das
Einkommen der BewohnerInnen die für den Wohnberechtigungsschein
maßgeblichen Grenzen nicht überschreitet.
Gefördert werden die Kosten der Modernisierung, wenn sie zwischen
150 und 920 EUR je Quadratmeter Wohnfläche liegen, mit einem
zinsgünstigen Darlehen in Höhe von 50% der anerkannten
Kosten. Die Mieten dürfen für den Zeitraum von 10 Jahren nach
Fertigstellung der Modernisierung nur innerhalb bestimmter festgelegter
Grenzen liegen.
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