|
|
|
|
|
Krankenkasse
|
 |
Die
Krankenkassen gewähren
zahlreiche Hilfsmittel, um eine körperliche Einschränkung
auszugleichen. Zu den Leistungen gehören die Beschaffung, die
Anpassung, die Einweisung in den Gebrauch und die Reparatur des
Hilfsmittels.
Voraussetzung ist die Verordnung des Hilfsmittels durch einen Arzt. Die
Verordnung sollte die medizinische Diagnose und die Begründung der
medizinischen Notwendigkeit des Hilfsmittels enthalten. In einem
Hilfsmittelkatalog haben die Krankenkassen aufgelistet, für
welches Hilfsmittel sie die Kosten übernehmen. Hilfsmittel, die
als Gebrauchsgegenstände im Alltag bewertet werden, gehören
nicht dazu.
Antragstellung:
Die ärztliche Verordnung und Begründung werden bei der
Krankenkasse eingereicht und dienen als Grundlage für die
Genehmigung. Jeder Antrag wird individuell auf die Person des
Antragstellers/der Antragstellerin hin geprüft. Dabei wird die
medizinische Notwendigkeit berücksichtigt. Ein wichtiges Kriterium
ist, in wie weit das Hilfsmittel zur Erhaltung Ihrer Mobilität
erforderlich ist. |
|
|