In
einigen Gemeinden und Kreisen wurden spezielle kommunale
Finanzierungsprogramme für die Wohnungsanpassung eingerichtet.
Neben einer kostenlosen Beratung bekommt man über diese
Sonderprogramme Mittel für Umbau- und Anpassungsmaßnahmen.
Staatliche und kommunale Programme haben unterschiedliche
Förderkonditionen. Bei einigen wird die Vergabe der Mittel durch
dafür eingerichtete Beratungsstellen unterstützt. In anderen
Kommunen gibt es zwar Beratungsstellen für die altengerechte
Wohnungsanpassung, aber keine "Sondertöpfe". Diese Programme
richten sich zum Teil direkt an die MieterInnen. Für
Umbaumaßnahmen muss allerdings die schriftliche Zustimmung der
Eigentümerinnen eingeholt werden. Art und Höhe der
Zuwendungen reichen vom Darlehen bis zur 100-%igen Übernahme der
Kosten. Zum Teil werden neben den auch die Mindestkosten und -standards
für den Umbau festgeschrieben. In einigen Kommunen ist die Vergabe
der Fördermittel an eine langfristige Belegungsbindung gekoppelt.
Einige Kreise und kreisfreie Städte bieten Sonderprogramme zur
Finanzierung von Wohnungsanpassungen an.
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