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Bausparmittel
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Stehen keine öffentlichen Mittel für die geplanten Wohnungsveränderungen zur Verfügung, müssen private Mittel in Betracht gezogen werden. Der Eigentümer kann Bausparmittel einsetzen, wenn er bereit ist, Umbaumaßnahmen durchzuführen, die zudem den Wohnwert seines Hauses steigern. Auch Bausparmittel des Mieters können eingesetzt werden. Dafür müssen allerdings drei Voraussetzungen erfüllt sein:

die EigentümerInnen geben ihr schriftliches Einverständnis,

es handelt sich um eine werterhöhende Maßnahme, z.B. um eine Türverbreiterung oder den Einbau einer Heizungsanlage,

die Werterhöhung wird der Mieterin oder dem Mieter durch eine vertragliche Regelung im Mietvertrag angerechnet (Musterverträge erhalten Sie bei den Bausparkassen oder beim Bundesbauministerium, Auskunft geben auch die Mietervereine).