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Stehen keine
öffentlichen Mittel
für die geplanten Wohnungsveränderungen zur Verfügung,
müssen private Mittel in Betracht gezogen werden. Der
Eigentümer kann Bausparmittel einsetzen, wenn er bereit ist,
Umbaumaßnahmen durchzuführen, die zudem den Wohnwert seines
Hauses steigern. Auch Bausparmittel des Mieters können eingesetzt
werden. Dafür müssen allerdings drei Voraussetzungen
erfüllt sein:
die EigentümerInnen geben ihr schriftliches Einverständnis,
es handelt sich um eine werterhöhende Maßnahme, z.B. um eine
Türverbreiterung oder den Einbau einer Heizungsanlage,
die Werterhöhung wird der Mieterin oder dem Mieter durch eine
vertragliche Regelung im Mietvertrag angerechnet (Musterverträge
erhalten Sie bei den Bausparkassen oder beim Bundesbauministerium,
Auskunft geben auch die Mietervereine).
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